Gasprüfung ist Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Die Prüfung für Flüssiggasanlagen wird ab Juni 2025 als „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen.
Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung
Wer die Prüfpflicht für die Flüssiggasanlage seines Wohnwagens oder Wohnmobils nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Überschreitung der Frist zwischen 15 Euro (mehr als 2 bis 4 Monate), 25 Euro (mehr als 4 bis zu 8 Monate) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).
Die Prüfung ist alle zwei Jahre vorgeschrieben und erfolgt unabhängig von der Hauptuntersuchung für das Fahrzeug.
Die Prüfung einer Gasanlage in Wohnwagen, Wohnmobilen und Mobilheimen erfolgt nach G607 / EN 1949 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen).
Eine Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur und Austausch von Geräten durch einen Fachmann überprüft werden.
Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.
Vor der Hauptuntersuchung (HU) sollten Sie nicht nur zu ihrer eigenen Sicherheit die Prüfung durchführen lassen.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, denn es geht um Ihre Sicherheit:
Undichtigkeiten und Mängel an der Flüssiggas-Anlage können tödlich enden und erhebliche Schäden verursachen. Ihre Flüssiggasanlage sollten Sie deshalb nur von qualifizierten Fachleuten prüfen, ein-/umbauen oder instand setzen lassen.
Neben dem Aufkleben der Prüfplakette ist auch die Prüfbescheinigung vom Prüfer korrekt auszufüllen.
An immer mehr Campingplätzen wird mittlerweile eine gültige Gasprüfung gefordert. Andernfalls kann es sein, daß die Schranken für Sie und ihr Fahrzeug geschlossen bleiben.
Sollte einer der nachfolgend genannten Punkte bei einer Gasprüfung nicht gemacht werden oder eine Gasprüfung in nur 10 bis 15 Minuten bereits abgeschlossen sein, dann ist diese unzureichend ausgeführt. Eine vernünftig durchgeführte Prüfung benötigt mindestens 30 bis 45 Minuten und ist daher auch nicht für 10 bis 15 Euro zu bekommen.
Eine korrekte Prüfung umfasst:
- Eine Sichtprüfung der kompletten Gasanlage,
- Eine Kontrolle der Abgas- und Zuluftführungen.
- Eine Kontrolle der gesamten Verbrauchsanlage, wobei Regler und Schläuche nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen.
- Eine Brennprobe und Kontrolle der Zündsicherungen der Gasgeräte.
- Eine Dichtheitsprüfung mittels Prüfpumpe und Lecksuchspray.
Sollten Sie eine weitere Beratung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.