Einige brandgefährliche Beispiele aus unserer täglichen Praxis.
Sollte ihre Anlage so oder ähnlich aussehen, besteht dringender Handlungsbedarf!
Gefährliche und unüberlegte Spielereien sind unter anderem:
- völlig unzulässige Versuche mit einem Haarfön o.ä. eine vereiste Gasflasche auftauen zu wollen
- ein am Gaszuführrohr rückwärts brennender Kühlschrank in einem Wohnmobil
- schlecht eingestellte Gasflamme
- manipulierte Regler
- beschädigte, brüchige, rissige und veraltete Schläuche
- beschädigte Regler
- falsch dimensionierte Gasflaschen
Beispiel 1
Verwendung eines 50 mbar Druckreglers für den privaten Gebrauch, verbaut in einem gewerblichen Süßwarenstand.
Hierzu besagt die ASI (Arbeits-Sicherheits-Verordnung der Berufsgenossenschaft):
…muss zusätzlich zum Druckregelgerät noch eine Sicherheitseinrichtung vorhanden sein. Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässig hohen Druckanstieg sind z. B. Druckregelgeräte mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung.
Beispiel 2
Dönergrill in einem Verkaufsanhänger.
Zur Erinnerung: Gasflaschen müssen in einem Flaschenkasten mit Entlüftung untergebracht sein.
Hierzu besagt die ASI (Arbeits-Sicherheits-Verordnung der Berufsgenossenschaft):
Die Unterbringung der Flüssiggasflaschen in Fahrzeugen ist wie folgt vorzunehmen: Grundsätzlich in nur von außen zugänglichen Kästen oder Schränken.
Ausnahme: Nur eine Flüssiggasflasche und eine zur Reserve angeschlossene oder bereitgehaltene Flüssiggasflasche mit einem jeweiligen Füllgewicht bis 14 kg dürfen in vom Fahrzeuginnenraum aus zugänglichen Kästen oder Schränken untergebracht werden.
Beispiel 3
Flaschenschrank ohne Lüftungsöffnung im Boden.
Hierzu besagt die ASI (Arbeits-Sicherheits-Verordnung der Berufsgenossenschaft):
Flaschenschränke und Schutzhauben müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen, z. B. aus verzinktem Stahlblech. Flaschenschränke sind mit je einer Lüftungsöffnung im Boden- und Deckenbereich von 1/100 der Grundfläche, mind. jedoch 100 cm², zu versehen.
Beispiel 4
Aufgrund falscher Verschraubung am Gasgerät wurde eine Schlauchtülle und eine Schelle zur Befestigung des Gasschlauches verwendet.
Zur Erinnerung: Das ist ein absolutes “no go”, denn diese Teile stammen aus einem Baumarkt und sind ausschließlich für die Wasserinstallation vorgesehen.
Hierzu besagt die ASI (Arbeits-Sicherheits-Verordnung der Berufsgenossenschaft):
Zur Gewährleistung eines dichten Anschlusses sind festeingebundene Schlauchleitungen einzusetzen mit
• Überwurfmutter (für z. B. die Montage an Druckregelgeräten) bzw.
• Überwurfmutter und Schneidringverschraubung (für z. B. die Montage an Rohrleitungen)
(diverse Bilder und Textpassagen mit freundlicher Genehmigung der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) und der Fa. GOK)