Brandgefährlich!

Einige brandgefährliche Beispiele aus unserer täglichen Praxis.
Sollte ihre Anlage so oder ähnlich aussehen, besteht dringender Handlungsbedarf!

Gefährliche und unüberlegte Spielereien sind unter anderem:

  • völlig unzulässige Versuche mit einem Haarfön o.ä. eine vereiste Gasflasche auftauen zu wollen
  • ein am Gaszuführrohr rückwärts brennender Kühlschrank in einem Wohnmobil
  • schlecht eingestellte Gasflamme
  • manipulierte Regler
  • beschädigte, brüchige, rissige und veraltete Schläuche
  • beschädigte Regler
  • falsch dimensionierte Gasflaschen

Beispiel 1

Verwendung eines 50 mbar Druckreglers für den privaten Gebrauch, verbaut in einem gewerblichen Süßwarenstand.

Hierzu besagt die ASI (Arbeits-Sicherheits-Verordnung der Berufsgenossenschaft):
…muss zusätzlich zum Druckregelgerät noch eine Sicherheitseinrichtung vorhanden sein. Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässig hohen Druckanstieg sind z. B. Druckregelgeräte mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung.

Beispiel 2

Dönergrill in einem Verkaufsanhänger.

Zur Erinnerung: Gasflaschen müssen in einem Flaschenkasten mit Entlüftung untergebracht sein.

Hierzu besagt die ASI (Arbeits-Sicherheits-Verordnung der Berufsgenossenschaft):
Die Unterbringung der Flüssiggasflaschen in Fahrzeugen ist wie folgt vorzunehmen: Grundsätzlich in nur von außen zugänglichen Kästen oder Schränken.
Ausnahme: Nur eine Flüssiggasflasche und eine zur Reserve angeschlossene oder bereitgehaltene Flüssiggasflasche mit einem jeweiligen Füllgewicht bis 14 kg dürfen in vom Fahrzeuginnenraum aus zugänglichen Kästen oder Schränken untergebracht werden.

Beispiel 3

Flaschenschrank ohne Lüftungsöffnung im Boden.

Hierzu besagt die ASI (Arbeits-Sicherheits-Verordnung der Berufsgenossenschaft):
Flaschenschränke und Schutzhauben müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen, z. B. aus verzinktem Stahlblech. Flaschenschränke sind mit je einer Lüftungsöffnung im Boden- und Deckenbereich von 1/100 der Grundfläche, mind. jedoch 100 cm², zu versehen.

Beispiel 4

Aufgrund falscher Verschraubung am Gasgerät wurde eine Schlauchtülle und eine Schelle zur Befestigung des Gasschlauches verwendet.

Zur Erinnerung: Das ist ein absolutes “no go”, denn diese Teile stammen aus einem Baumarkt und sind ausschließlich für die Wasserinstallation vorgesehen.

Hierzu besagt die ASI (Arbeits-Sicherheits-Verordnung der Berufsgenossenschaft):
Zur Gewährleistung eines dichten Anschlusses sind festeingebundene Schlauchleitungen einzusetzen mit
• Überwurfmutter (für z. B. die Montage an Druckregelgeräten) bzw.
• Überwurfmutter und Schneidringverschraubung (für z. B. die Montage an Rohrleitungen)

(diverse Bilder und Textpassagen mit freundlicher Genehmigung der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) und der Fa. GOK)