Gasgeräte

Gasgeräte für den gewerblichen Einsatz müssen mit einem zweistufigen Druckregler, einem zugelassenen Gasschlauch und einer Schlauchbruchsicherung (bei Schlauchlängen über 40 cm) ausgestattet sein.
Diese Bauteile müssen nach spätestens nach 8 Jahren ausgetauscht werden.

Terrassenheizstrahler
müssen zusätzlich über eine Kippsicherung verfügen, die bei umkippen des Geräts die Gaszufuhr automatisch schließt. Bei neueren Geräten ist diese im Kopf verbaut, ältere Geräte müssen entsprechend nachgerüstet werden.

Des Weiteren muss die Anlage vor Inbetriebnahme, nach Änderungen und alle 2 Jahre auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen von einer zugelassenen befähigten Person (Prüfperson) überprüft werden.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind in den entsprechenden Prüfbescheinigungen zu dokumentieren.

Anhand des Typenschildes
muß der Hersteller, die Gerätebezeichnung, die Leistung und der Anschlusswert ersichtlich sein. Gasgeräte müssen auch eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Zu der Bedienungsanleitung gehört auch eine Konformitätserklärung des Herstellers, diese sind bei den Prüfbescheinigungen aufzubewahren.