…müssen für den gewerblichen Einsatz mit einem zweistufigen Druckregler, einem zugelassenen Gasschlauch und einer Schlauchbruchsicherung (bei Schlauchlängen über 40 cm) ausgestattet sein. Diese Bauteile müssen nach spätestens 8 Jahren ausgetauscht werden. Des weiteren muss die Anlage vor Inbetriebnahme und alle 2 Jahre auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktonsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen von einer zugelassenen befähigten Person (Prüfperson) überprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in den entsprechenden Prüfbescheinigungen zu dokumentieren.
Anhand des Typenschildes muss der Hersteller, die Gerätebezeichnung, die Leistung und der Anschlusswert ersichtlich sein. Gasgeräte müssen auch eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Zu der Bedienungsanleitung gehört auch eine Konformitätserklärung des Herstellers, diese sind bei den Prüfbescheinigungen aufzubewahren.
Terassenheizstrahler müssen zusätzlich über eine Kippsicherung
verfügen, die bei einem umfallen die Gaszufuhr schließt. Bei neueren Geräten ist diese im Kopf verbaut, ältere Geräte müssen entsprechend nachgerüstet werden.