Wohnwagen, Wohnmobile und Mobilheime

Prüfung einer Gasanlage nach G607 / EN 1949

(Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen)

Regler, Schläuche und weiteres Zubehör können Sie direkt hier über unseren Shop beziehen

Eine Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur und Austausch von Geräten durch einen Fachmann überprüft werden.
Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.

Vor der Hauptuntersuchung (HU) sollten Sie nicht nur zu ihrer eigenen Sicherheit die Prüfung durchführen lassen, denn:

 

  1. Bei einem Wohnwagen wird eine abgelaufene bzw. nicht durchgeführte Prüfung als „geringfügiger Mangel“ eingetragen.
  2. Bei Wohnmobilen stellt dies sogar einen „erheblichen Mangel“ und damit die Verweigerung der Plakette dar.
    Das wiederum ist mit einer Nachprüfung und Mehrkosten verbunden.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, denn es geht um Ihre Sicherheit!

Undichtigkeiten und Mängel an der Flüssiggas-Anlage können tödlich enden und erhebliche Schäden verursachen. Ihre Flüssiggasanlage sollten Sie deshalb nur von qualifizierten Fachleuten prüfen, ein-/umbauen oder instand setzen lassen.

Neben dem Aufkleben der Prüfplakette ist auch die Prüfbescheinigung vom Prüfer korrekt auszufüllen.
An immer mehr Campingplätzen wird mittlerweile eine gültige Gasprüfung gefordert. Andernfalls kann es sein, daß die Schranken geschlossen bleiben.

Sollte einer der nachfolgend genannten Punkte bei einer Gasprüfung nicht gemacht werden oder eine Gasprüfung in nur 10 bis 15 Minuten bereits abgeschlossen sein, dann ist diese unzureichend ausgeführt. Eine vernünftig durchgeführte Prüfung benötigt mindestens 30 bis 45 Minuten und ist daher auch nicht für 10 bis 15 Euro zu bekommen.

Eine korrekte Prüfung umfasst:

 

  1. Eine Sichtprüfung der kompletten Gasanlage
  2. Eine Kontrolle der Abgas- und Zuluftführungen
  3. Eine Kontrolle der gesamten Verbrauchsanlage (Regler und Schläuche müssen nach 10 Jahren ausgetauscht werden!)
  4. Eine Brennprobe und Kontrolle der Zündsicherungen der Gasgeräte
  5. Eine Dichtheitsprüfung mittels Prüfpumpe und Lecksuchspray

Sollten Sie eine weitere Beratung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.